Er entscheidet über die fachliche Aufgabenwahrnehmung zur Umsetzung der Beschlüsse der Trägerversammlung im Jobcenter Oldenburg. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übt er auch die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse über die dem Jobcenter zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Näheres zum Aufgabenbereich des Geschäftsführer kann der Vorschrift § 44d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entnommen werden.
Michael Fuge
Stau 70
26122 Oldenburg
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Die folgende Übersicht ist eine grafische Darstellung der Organisation unseres Jobcenters. Sie veranschaulicht den Aufbau und die Struktur unserer Organisationseinheiten.