Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Darüber hinaus erhalten Sie die Antragsformulare bei einer persönlichen Antragsstellung im Jobcenter Oldenburg ausgehändigt. Bitte sprechen Sie dazu unter Vorlage eines gültigen Ausweispapieres in der Eingangszone des Jobcenters Oldenburg vor. Die Mitarbeiter des Jobcenters Oldenburg werden Ihnen dann auch mitteilen, welche weiteren relevanten Unterlagen für die Antragsbearbeitung benötigt werden.