Nein? Dann machen Sie sich ein Bild von Ihrem zukünftigen Ausbildungs- oder Arbeitgeber und sammeln Sie erste Eindrücke in Ihrem gewählten Beruf. Hierbei ist ein Praktikum „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ (§45 SGB III) hilfreich!
Sie und Ihr eventuell zukünftiger Arbeitgeber können so außerhalb eines Arbeitsverhältnisses prüfen, ob Sie für die angestrebte Tätigkeit geeignet sind und ob Sie zueinander passen. Nutzen Sie die Chance, um in die Berufswelt einzutauchen, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und herauszufinden, ob der Job wirklich Ihr Ding ist!
Wichtig: Informieren Sie bitte Ihre Integrationsfachkraft, wenn Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben – auch falls es „nur“ eine Probearbeit oder Hospitation für einen Tag ist.
Die Dauer ist individuell je nach Bedarf und Notwendigkeit und beträgt maximal sechs Wochen. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu zwölf Wochen möglich.
Also, worauf warten Sie noch?
Möchten Sie noch mehr wissen? Kontakt aufnehmen!
Telefonnummer 0441/21970-0 oder ganz einfach eine Postfachnachricht über jobcenter.digital senden.