Verfahren Bürgergeld

Das Bürgergeld wird grundsätzlich für einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten berechnet. Dieser Zeitraum ist auch durch das Zu- und Abflussprinzip die Grundlage für die Ermittlung des vorläufigen Einkommens. Der nach den oben beschriebenen Grundsätzen ermittelte „Gewinn“ wird durch die Anzahl der betrachteten Monate geteilt und bildet das „monatliche Bruttoeinkommen“. Dieses wird in einem weiteren Schritt noch um die Absetzbeträge und Freibeträge bereinigt.

Die Bewilligung erfolgt vorläufig, da die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums feststehen. 

Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben durch Sie nachgewiesen werden, damit die vorläufige Bewilligung überprüft und ggf. korrigiert werden kann. Auch hierfür verwenden Sie die Anlage EKS. Die in der Anlage EKS gemachten Angaben sind grundsätzlich durch entsprechende Nachweise wie sämtliche Einnahme- und Ausgabelege, Kontoauszüge sowie steuerlicher Auswertungen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen zu belegen.

Hatten Sie geringere Einnahmen als erwartet, werden die zustehenden Leistungen im Rahmen der abschließenden Entscheidung bewilligt und nachgezahlt. Ist das tatsächliche Einkommen im Bewilligungszeitraum dagegen rückblickend höher, als zunächst bei der Antragsstellung geschätzt, müssen die zu viel gezahlten Leistungen nach Erhalt der abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch erstattet werden.

Nicht nur ein Jobcenter

Unser Versprechen ist Ihre Zukunft.

Fördern. Leisten. Unterstützen.

Klare Versprechen – Wertvolle Leistungen: Unternehmen

Menschen für Menschen. Wenn es um die Arbeit geht.

Ihr persönlicher Termin – online gebucht

Aktuelle Hinweise

Jobcenter Digital

Zukunft sicher gestalten.

Digitalisiert und nah am Menschen.

Bildung und Teilhabe

Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen

Offen und erreichbar

Gern auch online.

Montag:08:00 – 16:00

Dienstag:08:00 – 16:00

Mittwoch:08:00 – 12:00

Donnerstag:08:00 – 16:00

Freitag:08:00 – 12:00

Hinweis: Unsere Eingangszone ist am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 15:00 Uhr geschlossen.
Wenn Sie Fragen zur Mietzusicherung haben oder mittellos sind, können Sie sich dennoch in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Eingangszone melden.
Ebenso können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

Übrigens: Kennen Sie schon unseren Instagram-Kanal?

1