Der Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen stärkt nicht nur die Wirtschaft, sondern fördert auch die soziale Integration. Das Ziel ist die schnellere und nachhaltige Arbeitsmarktintegration.
Aufenthaltsstatus – Was muss bei einer Einstellung beachtet werden
Der Job-Turbo umfasst arbeitslose und arbeitssuchende Menschen, die Bürgergeld beziehen. Es handelt sich um Personen, die einen Aufenthaltstitel und damit verbundenen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sowie Geflüchtete aus humanitären Gründen mit anerkannten Status und Arbeitsmarktzugang.
Für Ihre eigene Personalplanung bedeutet das: Wenn Sie mit der geflüchteten Person einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag abschließen, ist der Aufenthaltsstatus grundsätzlich gesichert, solange der Ausbildungs- und Arbeitsvertrag besteht.
Unser Service
Sie möchten eine Person einstellen, die noch nicht über die sprachlichen oder beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die Sie von Ihren Beschäftigten erwarten? Es existieren attraktive Unterstützungsangebote – für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen vor Ort zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter: 0800-45555 20.
Oder per E-Mail: Oldenburg-Wilhelmshaven.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Unsere Förderangebote
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Ermöglicht die Unterstützung für Unternehmen, die Menschen mit erhöhtem Einarbeitungsbedarf einstellen möchten. Ein Teil der Lohnkosten, um die Eingliederung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erleichtern, kann übernommen werden.
Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)
Ist eine betriebliche Erprobung um einen umfassenden praktischen Einblick für Bewerberinnen und Bewerber in Unternehmen zu ermöglichen. Die Dauer beträgt normalerweise einige Tage, kann aber in manchen Fällen bis zu maximal 6 oder sogar 12 Wochen dauern.
Berufssprachkurse (BSK)
Bauen auf Integrationskursen auf und helfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre fachlichen Deutschkenntnisse für den beruflichen Alltag zu verbessern. Diese Kurse werden sowohl vorbereitend auf eine Beschäftigung, als auch während der Beschäftigung angeboten.
Qualifizierung während der Beschäftigung
Fördert die Weiterbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in bestehender Beschäftigung. Es können die Weiterbildungskosten für die Beschäftigten übernommen und Arbeitgebern Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gewährt werden.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Bietet Jugendlichen die Möglichkeit zur Berufsorientierung. Ziel ist es, Ausbildungssuchenden durch ein 6- bis 12-monatiges Langzeitpraktikum in einem Ausbildungsbetrieb den Beruf zu erproben und sich zu bewähren.
Assistierte Ausbildung (AsA Flex)
Bereitet Auszubildende auf Prüfungen vor und beinhaltet bei Bedarf auch eine sozialpädagogische Betreuung.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Hilft bei der Sicherung des Lebensunterhaltes von Jugendlichen in deren Ausbildungszeit.
Nähere Informationen zu all unseren Fördermöglichkeiten und die Meldung von Stellenangeboten zur Einstellung von Geflüchteten finden Sie hier auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wir freuen uns auf den Kontakt!
Ihr gemeinsamer Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven und des Jobcenters Oldenburg