In Deutschland gibt es zwei Organisationen, die für Geldleistungen und Vermittlung für Arbeitsuchende zuständig sind. Bis zum 30.05.22 war die Agentur für Arbeit und seit dem 01.06.22 ist das Jobcenter für geflüchtete Personen aus der Ukraine zuständig.
Seit dem 1. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II, seit dem 01.01.2023 Bürgergeld), zuständig ist das Jobcenter Oldenburg für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Oldenburg. Wo Sie nach Ihrer Ankunft in Oldenburg gezielt Hilfe erhalten und weiterführende Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine mehrsprachige Seite eingerichtet. Menschen aus der Ukraine finden hier wichtige Informationen.
Hilfe-Portal für Geflüchtete
Mit einem umfassenden Angebot aus Informationen und Online-Diensten bietet das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle, mit Unterstützungsleistungen für einen reibungslosen Start und einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Informationen und Serviceleistungen stehen mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch zur Verfügung. Der Ausbau des Portals wird fortlaufend vorangetrieben.
In Deutschland angekommen, ergeben sich viele Fragen. Im Video erhalten Sie wichtige Hinweise und Informationen – u.a. zu Unterstützungsleistungen, Registrierung und Aufenthaltserlaubnis.
Zeugen von Kriegsverbrechen in der Ukraine gesucht
Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sowie der internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) haben neben der Ukraine und weiteren Staaten Ermittlungen hinsichtlich des Krieges in der Ukraine eingeleitet. Zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen werden auch in Deutschland mögliche Zeugen und/oder Opfer gesucht.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter. Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen. Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit anderen Behörden und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.
Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), welche Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Oldenburg erhalten.
Über dieses Formular » können Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen und in Oldenburg untergekommen sind, Ihren Aufenthalt beim Ausländerbüro der Stadt Oldenburg anzeigen. Das Ausländerbüro prüft nach der Aufenthaltsanzeige beziehungsweise Registrierung die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts und nimmt anschließend Kontakt zu ihnen auf.
Wir unterstützen Sie außerdem bei der Suche nach einer Arbeit. Wir beraten Sie neutral und kostenlos zu folgenden Themen:
• Wir geben Ihnen Informationen zum Arbeiten in Deutschland und unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit oder Berufsausbildung.
• Wir informieren zu Sprachkursen, wenn Sie die deutsche Sprache lernen möchten.
• Wir beraten zu Qualifizierungen und anderen Fördermöglichkeiten.
• Wir informieren zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses.
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben ab sofort Zugang zu Angeboten der Sprachförderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). So möchte die Bundesregierung Ihnen das Ankommen und Einleben in Deutschland leichter machen. Eine Reihe von Angeboten steht kostenlos zur Verfügung und hilft bei der ersten Orientierung.
Auf der Homepage des BAMF können Sie sich über bald anfangende Integrationskurse in Oldenburg informieren:
Bitte informieren Sie sich auch bei den Anbietern der Sprach- und Integrationskurse in Oldenburg
Das Sprachlernangebot ist kostenlos!
Das Förderprogramm IQ unterstützt Sie dabei, Ihren im Ausland erlernten Beruf in Deutschland anerkennen zu lassen. Das Ziel unserer kostenfreien Beratung ist es, Personen mit ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen dabei zu unterstützen, einen Beruf in Deutschland auszuüben, der ihren gelernten Qualifikationen entspricht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten.
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gezahlt. In besonderen Fällen kann es auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden.