Bedarf für Unterkunft und Heizung

Bedarfe des täglichen Lebens


Unterkünfte können Mietwohnungen und Eigentumswohnungen oder Eigenheime sein. Die Bedarfe für Ihre Unterkunft und die Heizkosten werden im Stadtgebiet Oldenburg innerhalb bestimmter Angemessenheitsgrenzen berücksichtigt. Träger der Kosten für die Unterkunft ist die Stadt Oldenburg.
Sie setzt auch die angemessenen Höchstsätze für die Unterkunftskosten fest und aktualisiert diese.
Beachten Sie dafür bitte die Erläuterungen im Bereich Kosten für Unterkunft und Heizung.

Nicht nur ein Jobcenter

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Fördern. Leisten. Unterstützen.

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