Das Bürgergeld wird nur an Personen gezahlt, die ihren eigenen Lebensunterhalt und den der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend sichern können.
Deshalb werden vor allem Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Dies gilt nicht nur bei Eheleuten, sondern auch bei eheähnlichen Gemeinschaften, sogenannten Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften, und bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören neben Ihnen und Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin auch Ihre unverheirateten Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, soweit sie in Ihrem Haushalt leben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Einkommen und Vermögen grenzen sich grundsätzlich dadurch voneinander ab, dass Einkommen alles das ist, was eine Person in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was eine Person bei der Antragstellung bereits hat.
Fördern. Leisten. Unterstützen.
Digitalisiert und nah am Menschen.
Montag:08:00 – 16:00
Dienstag:08:00 – 16:00
Mittwoch:08:00 – 12:00
Donnerstag:08:00 – 16:00
Freitag:08:00 – 12:00
Hinweis: Unsere Eingangszone ist am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 15:00 Uhr geschlossen.
Wenn Sie Fragen zur Mietzusicherung haben oder mittellos sind, können Sie sich dennoch in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Eingangszone melden.
Ebenso können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Übrigens: Kennen Sie schon unseren Instagram-Kanal?