Und doch flexibel helfen.
In bestimmten Lebens- oder Bedarfssituationen wird der Regelbedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht. In diesen Fällen wird ein Mehrbedarf anerkannt und zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.
Ein Mehrbedarf wird anerkannt bei
Hinweis zu Kosten für Schulbücher:
Unter Schulbücher sind auch Arbeitshefte zu verstehen, die über eine ISBN-Nummer verfügen. Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählen ebenfalls die Kosten für eine entgeltliche Ausleihe dieser Schulbücher (und ggf. Arbeitshefte) in Höhe des Eigenanteils, unabhängig von der Höhe des Entgelts. Dies gilt auch für eine teilweise Kostentragungspflicht).
Die Voraussetzungen noch einmal kurz und knapp:
Sie können den Antrag bei uns formlos postalisch oder als Postfachnachricht über www.jobcenter.digital stellen.
Wenn Sie die Bücher und Arbeitshefte anschaffen sollen:
Reichen Sie den Brief der Schule in Kopie oder als Postfachnachricht via www.jobcenter.digital ein, mit dem die Bücher oder Arbeitshefte vorgegeben werden, sowie die Quittung/Rechnung über den Kauf in Kopie,
Wenn die Schule die Bücher und Arbeitshefte besorgt: Dann benötigen wir auch das Schreiben der Schule, in dem die Schule Ihnen Ihren Eigenanteil mitteilt.
Für Fragen zur Antragstellung der obigen Leistungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Fördern. Leisten. Unterstützen.