Mehrbedarf

Mit Augenmaß.

Und doch flexibel helfen.


Mehrbedarf

In bestimmten Lebens- oder Bedarfssituationen wird der Regelbedarf den besonderen Verhältnissen nicht gerecht. In diesen Fällen wird ein Mehrbedarf anerkannt und zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.

Ein Mehrbedarf wird anerkannt bei

  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung,
  • Behinderung und gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX oder Eingliederungshilfen nach dem SGB XII
  • kostenaufwändiger Ernährung,
  • unabweisbaren, laufenden oder nur einmaligen Bedarfen
  • dezentraler Warmwassererzeugung
  • Kosten für Schulbücher, die mangels Lernmittelfreiheit selbst erworben werden müssen
    (Hinweis: Unter Schulbücher sind auch Arbeitshefte zu verstehen, die über eine ISBN-Nummer verfügen. Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählen ebenfalls die Kosten für eine entgeltliche Ausleihe dieser Schulbücher (und ggf. Arbeitshefte) in Höhe des Eigenanteils, unabhängig von der Höhe des Entgelts. Dies gilt auch für eine teilweise Kostentragungspflicht).


Hinweis zu Kosten für Schulbücher:

Unter Schulbücher sind auch Arbeitshefte zu verstehen, die über eine ISBN-Nummer verfügen. Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählen ebenfalls die Kosten für eine entgeltliche Ausleihe dieser Schulbücher (und ggf. Arbeitshefte) in Höhe des Eigenanteils, unabhängig von der Höhe des Entgelts. Dies gilt auch für eine teilweise Kostentragungspflicht).

Die Voraussetzungen noch einmal kurz und knapp:

  • Ihr Kind bringt eine Liste der Schule mit nach Hause, auf dem die zu besorgenden Bücher benannt sind
  • Sie müssen die Schulbücher/Arbeitshefte auf eigene Kosten kaufen oder kostenpflichtig ausleihen
  • Die Schulbücher/Arbeitshefte haben eine ISBN


Sie können den Antrag bei uns formlos postalisch oder als Postfachnachricht über www.jobcenter.digital stellen.

Wenn Sie die Bücher und Arbeitshefte anschaffen sollen:

Reichen Sie den Brief der Schule in Kopie oder als Postfachnachricht via www.jobcenter.digital ein, mit dem die Bücher oder Arbeitshefte vorgegeben werden, sowie die Quittung/Rechnung über den Kauf in Kopie,
Wenn die Schule die Bücher und Arbeitshefte besorgt: Dann benötigen wir auch das Schreiben der Schule, in dem die Schule Ihnen Ihren Eigenanteil mitteilt.


Für Fragen zur Antragstellung der obigen Leistungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

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