Der Regelbedarf umfasst sämtliche Bedarfe des täglichen Lebens außer den Bedarfen für Unterkunft und Heizung und die sogenannten Mehrbedarfe. Im Regelbedarf enthalten sind insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile) sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Regelbedarfe:
Alleinstehende / Haushaltsvorstand | 563,00 € |
Volljährige Partner | 506,00 € |
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren | 451,00 € |
Kinder von 14 Jahren bis 17 Jahren | 471,00 € |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390,00 € |
Kinder unter 6 Jahren | 357,00 € |
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